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Baubeschreibung

Generalsanierung Villa Anton-Karg-Straße

Wir errichten bzw. sanieren auf der Gst Nr. 7/9 in Kufstein/Zentrum in ruhiger, sonniger Lage ein Wohnprojekt bestehend aus einer Villa mit 9 Wohneinheiten ( 3 u. 4 Zimmerwohnungen im EG/1.OG/2.OG/3.OG/DG) mit PKW-Stellplätzen, Kellerräumen, Balkon bzw. Terrasse und Gartenanteil. Sämtliche Wohneinheiten sind nach Süden bzw. Süd-Westen ausgerichtet.

Die Villa wurde im Jahre 1910 errichtet. Die Ausführung erfolgte in massivem Mauerwerk aus Ziegeln und Schüttbeton. Die Bausubstanz ist in einem sehr guten Zustand, die Dachdeckung wird zum Teil erneuert. Vom Erdgeschoss bis zum dritten Obergeschoss werden die Wohnungen generalsaniert, der Dachboden wird zum Ausbau zu einer Wohnung vorbereitet.

Die Wohnungen werden nach den Richtlinien der Wohnbauförderung – Erwerbsförderung und zusätzlich entsprechende Zuschüsse für die Wohnhaussanierung ausgeführt.  Die Höhe der Gesamtförderung entspricht in etwa dem Höchstsatz der Subjektförderung im Neubau (ca. € 740,00/m²).

Der Baubeginn ist nach Baugenehmigung im Spätsommer/Herbst 2008 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 10 Monate.

Die Planung wurde mit den Behörden abgestimmt. Grundlage der Ausführung bilden die anerkannten Regeln der Baukunst, die folgende Baubeschreibung, die Eingabepläne, die darauf aufbauende Werkplanung und die Statik. Das eingezeichnete Mobiliar sowie die sanitären Einrichtungsgegenstände in den Wohnungen, sofern nicht ausdrücklich in dieser Baubeschreibung genannt, stellen einen Einrichtungsvorschlag des Architekten dar und sind in den Gesamtkosten nicht enthalten.

 

1. Mauer, Beton- und Stahlbeton

Die tragenden Kellerwände im Bestand sind in Beton hergestellt, ebenso die Kellerzwischenwände.  Die einzelnen Kellerräume sind mit einem Betongewölbe abgedeckt. Der Kellerfußboden wird aus Zementestrich hergestellt. Die Kunststoffkellerfenster ca. 90/60 cm liegen teilweise über dem Gelände.

Das Hauseingangspodest wird betoniert und mit Natursteinplatten versehen.

Das Aussenmauerwerk der Wohngeschosse besteht aus 48,00 - 56,00 cm starken, massiven Ziegelwänden. Die Innenwände bestehen ebenfalls aus massiven Wänden. Umgebaute Wände werden teilweise gemauert, teilweise als Gipskartonständerwände hergestellt. Die bestehenden Geschoßdecken sind als Holztramdecken ausgeführt, diese erhalten als Schallschutz einen Fußbodenaufbau aus Estrich mit Schallschutzeinlage.

Die Fassade erhält einen 12 cm starken Vollwärmeschutz mit Edelputz und Farbgestaltung. Die Innenwände der Wohngeschosse soweit sie umgebaut bzw. neu verputzt werden, erhalten einen Einlagen-Gips- bzw. -Kalkzementputz.

 

2. Isolierungen - Dachausbau

Die gesamte Wärmedämmung des Wohnhauses wird nach den Vorschriften der TBO und TBV sorgfältig und fachmännisch ausgeführt. Das Dachgeschoss wird mit Zwischensparrendämmung und teilweise abgehängter Decken ausgeführt. Der Ausbau erfolgt mit Gipskartonplatten, glatt gespachtelt und glatt gemalen.

 

3. Zimmermeister

Der Dachstuhl wird aus Nadelholz nach statischen Erfordernissen ergänzt und fachmännisch umgestaltet bzw. renoviert. Der Dachstuhl wird zum DG-Ausbau mit Dachgauben nach Plan ergänzt.

 

4. Spengler

Sämtliche Verblechungen wie Regenfallrohre, Dachrinnen, Kamineinfassungen, Kaminkopfverkleidung, Gesimse udgl. werden mit kunststoff-beschichtetem, verzinktem Stahlblech soweit erforderlich neu ausgeführt.

 

5. Dachdecker

Die Eindeckung des Gebäudes besteht aus Betondachpfannen. Diese werden soweit erforderlich ergänzt. Im Bereich der Gauben erfolgt eine Eindeckung aus Stehfalzverblechung aus beschichtetem, verzinktem Stahlblech. Als Dachausstieg wird ein zum System passender Kaminkehrerausstieg mit Verglasung eingebaut. Schneefang aus Metallgittern und –Stangen nach Erfordernis. Das bestehende Dach wird zum Teil neu mit Betondachpfannen Fabr. Bramac eingedeckt.

 

6. Aussenfenster 

Alle Fenster und Fenstertüren im Wohnbereich werden in Kunststoff weiß mit Wärmeschutzisolierverglasung u-Wert=1,1 W m²/K ausgeführt.

Alle Elemente werden mit verdeckt liegenden Dichtungen ausgeführt, je Raum mindestens ein Fenster mit Dreh-Kipp-Beschlag mit eloxierten Aluminiumbeschlägen.

Die Fensterbleche aussen werden aus beschichtetem, verzinktem Stahlblech, soweit sie nicht Gesimsabdeckungen der Fassadenstruktur sind, hergestellt.

Die Hauseingangstüre wird in Aluminium weiß zum Hausstil passend ausgeführt mit Klingeltaster und Sprechmodul, Briefkästen sind separat angebracht. Die Kellerfenster werden ebenfalls in Kunststoff mit Drehkippbeschlag und Isolierverglasung ausgeführt (Fertigfenster).

 

7. Fensterbänke innen

Bei allen Fenstern werden die Fensterbänke innen in weiß beschichteten MAX-Platten 3cm stark hergestellt. Alternativ kommen Marmorfensterbänke aus Botticino zur Ausführung.

 

8. Balkone

Die Balkone werden aus einer Stahl-Holzkonstruktion mit Abdichtung und Edelholzbelag ausgeführt, die Balkonbrüstung besteht aus einer Stahl-Holzkonstruktion zum Stil des Gebäudes passend. Die EG Wohnungen erhalten zusätzlich eine Treppe zum Vorgarten/Terrasse aus einer Stahl-Schmiede-Konstruktion.

 

9. Heizungs- und Warmwasserversorgung

Die bestehende Etagenheizung wird durch einen neuen Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Kufstein ersetzt. Die Heizungsverteilung erfolgt im Keller und wird an die neue Wohnungsaufteilung angepasst. Die Abrechnung erfolgt über elektronische Wärmeverbrauchszähler. Die bestehenden Rippenheizkörper und Ölöfen werden gegen neue Flachheizkörper getauscht. Sämtliche Leitungen werden unterputz verlegt bzw. verkleidet.

Über eine Regel- und Steueranlage werden zusätzlich über Tag- und Nachtschaltung und über Witterungsfühler die benötigten Temperaturen energiesparend geregelt.

Die Warmwasserversorgung erfolgt aus Gründen der Energie- und Heizkosteneinsparung - Zirkulation über dezentrale Brauchwasserboiler – 150 Liter -  in den Wohnungen.

 

10. Sanitärinstallationen

Die Sanitärinstallationen werden soweit erforderlich erneuert. Einrichtungsgegenstände werden komplett neu in der Standardfarbe weiß eingebaut. Badwannen und Duschen werden aus Kunststoff, Waschbecken und WC in Porzellan eingebaut, alle Armaturen in Chrom, nach Mustervorlage.

 

Badausstattung:

-          WC:               ein WC als Hänge-WC mit Deckel und Unterputzspülkasten

                                ein Waschbecken 45cm, Einhebelmischer mit Kaltwasser

                                WC-Papierhalter und Handtuchring in Chrom

 

-          Bad:               ein Waschbecken 65cm, Einhebelmischer mit Kalt- und Warmwasser

                                Badewanne 75/170cm mit Wanneneinlauf Einhebelmischer und Brausegarnitur

                                Separate Dusche 90/75cm mit Brausegarnitur

                                ein Waschmaschinenanschluss

                                Boiler 150 Liter über Waschmaschine

                                Badetuchstange 60 cm, Handtuchhalter 2-armig in Chrom

Küchen:

-          Anschlussmöglichkeit für Spülbecken und Spülmaschine, Kaltwassereckventile werden vom Bauträger hergestellt und Untertischboiler (10 Liter) zur Montage beigestellt.

 

Trockenraum im Keller:

-          Da jede Wohnung im Bad über einen eigenen Waschmaschinenanschluss verfügt, ist keine Waschküche vorgesehen. Ein Gemeinschaftskeller ist als Trockenraum vorgesehen.

 

Das sanitäre Zubehör wie Glashalter, Seifenschalen, WC-Bürstengarnitur und Spiegel und die Duschkabine sind vom Käufer einzubauen bzw. können diese gegen Aufpreis durch den Bauträger nach Wahl des Käufers eingebaut werden. 

Bei den Erdgeschosswohnungen befindet sich im Gartenbereich an der Außenwand ein Gartenwasseranschluss mit frostsicherer Armatur.

Bei Änderungen der sanitären Ausstattung (Sonderwünsche) oder bei Entfall dieser werden die tatsächlichen Angebotspreise vergütet.

 

11. Elektroinstallationen

Die Elektroinstallation wird nach neuestem Stand der ÖVE-Vorschriften ausgeführt. Sämtliche Leitungen in den Wohngeschossen werden als Unterputzleitungen ausgeführt. In den Kellern werden die Leitungen Aufputz geführt und abrechnungsmässig mit den zugehörigen Wohnungen verbunden.

Jede Wohnung erhält eine Anschlussmöglichkeit an Sat- bzw. Kabel-TV und Leerrohr für Telefon.

In den Wohnungen wird eine Klingelanlage mit Sprechmodul und elektrischem Türöffner an der Haustüre installiert.

Beleuchtungskörper für die Gemeinschaftsräume sowie Kellerabteile, Terrassen, Balkone und Hauseingänge werden vom Bauträger eingebaut. In den Wohnungen sind die Beleuchtungskörper durch den Käufer einzubauen.

Die vorhandene Zählerverteilung wird entsprechend den neuen Erfordernissen umgebaut bzw. angepasst. Unterverteilung mit Sicherungsautomaten und Fehlerstromschutzschalter in jeder Wohnung.

Briefkasten und Türsprechanlage , zusätzlich 1 Klingelknopf an jeder Wohnungstür.

 

Wohnbereich:                                                                         Kochbereich:

         1 Deckenauslass                                                                 1 Deckenauslässe

         1 Ausschalter                                                                       1 Wandauslass

         6 Steckdosen                                                                       2 Ausschalter

         1 Antennenanschluss                                                         1 Herdanschluss

                                                                                                           8 Steckdosen

 

Diele:                                                                                         Abstellraum:

         1 Deckenauslass                                                                 1 Deckenauslass

         2 Wechselschalter                                                             1 Ausschalter

         2 Steckdosen                                                                       1 Steckdose

         1 Gegensprechanlage                                                    

         1 Leerrohr für Telefon                                                        

 

Bad:                                                                                            WC:

         1 Deckenauslass                                                                 1 Deckenauslass

         1 Wandauslass                                                                     1 Ausschalter

         2 Ausschalter                                                                       1 Steckdose

         3 Steckdosen                                                                      

 

Schlafzimmer:                                                                         Kinderzimmer:

         1 Deckenauslass                                                                 1 Deckenauslass

         1 Wechselschalter                                                             1 Wechselschalter

         5 Steckdosen                                                                       4 Steckdose

         1 Antennenanschluss                                                         1 Antennenanschluss

 

Terrasse/Balkon/Dachterrasse:

         1 Wandauslass

         1 Ausschalter von innen schaltbar

         1 Steckdose von innen schaltbar

 

12. Estricharbeiten

Den Unterboden bildet in allen Wohngeschossen ein schwimmender Estrich auf Wärme- bzw. Trittschalldämmung. Die Tramdecken werden durch Einbau einer zusätzlichen Trittschalldämmung unter dem Fußbodenbelag schalltechnisch verbessert.

 

13. Malerarbeiten

Alle Wände in den Wohngeschossen erhalten einen weißen waschbeständigen Anstrich, alle Gipskartonflächen erhalten eine Spachtelung mit weißem, waschbeständigem Anstrich. Balkongeländer, die überstehenden Sparren und die gehobelte Holzverschalung werden mit offenporiger Holzschutzlasur eingelassen. Die Fassade wird mit wetterbeständiger weißer oder getönter Fassadenfarbe nach Fassadengestaltung gestrichen. Wände und Decken im Keller erhalten einen Rauhputz und werden weiß gestrichen. Stahlteile und Eisengeländer werden mit Eisenglimmerfarbe Anthrazit gestrichen.

 

14. Wand- und Bodenfliesen

Das Bad wird mit gefälligen Fliesen nach Mustervorlage türhoch, das WC ca. 1,20m hoch verfliest bzw. kann die Verfliesung nach Absprache mit den Käufern individuell gestaltet werden.

WC und Bad erhalten einen Fliesenboden.

Das neue Stiegenhaus wird mit Fliesen belegt.

Die Terrasse im EG werden mit färbigen Betongartenplatten belegt.

Bei Änderungen von Fliesen (Sonderwünsche) oder bei Entfall der Fliesenarbeiten werden die tatsächlichen Angebotspreise für die Fliesen vergütet.

Preisklasse für Wandfliesen € 20,00 / m² inkl. Mwst ohne Verlegung.

Preisklasse für Bodenfliesen € 20,00 / m² inkl. Mwst ohne Verlegung.

Arbeitskosten für Verlegung der Fliesen (Wand und Boden) € 32,00 / m² inkl. Mwst.

Der Betrag der Preisklasse ist nicht unbedingt ident mit dem Vergütungsbetrag sondern wird  der EH-Preis der Ausschreibung zur Rückerstattung herangezogen.

 

15. Innentürarbeiten

Alle Innentüren werden als Stiltüren in weiß mit 3-seitig umlaufender Dichtung, Aluminiumbeschlägen neusilber eloxiert, Zargen als Umfassungszargen. Zur Belichtung von Dielen sind Glasfüllungen in den Türen vorgesehen (je Wohnung 1 Glasfüllung).

 

Die Wohnungseingangstüren werden der Norm entsprechend schalldämmend mit einem

T30-Türblatt in weiß ausgeführt und sind mit einem Sicherheitsschließzylinder ausgestattet, Zargen als Umfassungs- bzw. Stockzargen.

 

16. Bodenbelag

Alle Oberböden der Wohn- und Schlafzimmer werden mit Parkettboden als Fertigparkett belegt. (Wahlweise Teppich-, Kork- oder Laminatboden gegen Auf- bzw. Minderpreis)

Die Diele, Küche und Abstellraum erhalten einen Fliesenboden, Preisklasse wie Bodenfliesen. (Wahlweise Parkett-, Kork- oder Laminatboden gegen Auf- bzw. Minderpreis)

Bad und WC erhalten einen Fliesenboden. (Wie in Punkt 14 beschrieben)

Preisklasse für Fertigparkett € 35,00 / m² inkl. Mwst. ohne Verlegung.

Preisklasse für Teppich € 20,00 / m² inkl. Mwst. ohne Verlegung.

Der Betrag der Preisklasse ist nicht unbedingt ident mit dem Vergütungsbetrag sondern wird der

Einheits-Preis der Ausschreibung zur Rückerstattung herangezogen.

 

17. Kellerabteil

Jede Wohnung erhält einen eigenen Kellerraum bzw. Kellerabteil, Aufteilung und Größe nach Plan.

 

18. PKW Stellplatz

Jeder Wohnung wird nach Möglichkeit ein PKW-Stellplatz im Hof des Grundstücks zugeteilt. Es sind insgesamt 7 PKW-Stellplätze innerhalb des Grundstücks vorgesehen.

 

19. Personenlift

Am Treppenhaus wird ein Personenlift vom Erdgeschoß bis ins Dachgeschoß führend, eingebaut. Somit können Lasten wie Einkaufstaschen, Getränkekästen und so weiter leicht transportiert werden.

 

20. Gemeinschaftseinrichtungen

Im Keller steht ein Trockenraum zur gemeinschaftlichen Benützung zur Verfügung. Außerhalb der Terrassenbereiche liegende Rasenflächen stehen, soweit sie nicht den im EG liegenden Wohneinheiten zugeordnet sind, zur gemeinsamen Benützung.

Ein versperrbarer Fahrradabstellplatz wird im Keller des Gebäudes zur Verfügung gestellt.

 

21. Außenanlage

Gärtnerische Gestaltung der gesamten Anlage mit Bäumen, Ziersträuchern, Rasenflächen und Gehwegen mit Kiesel- bzw. Plattenbelag.

Die Befestigung der Stellplätze sowie der Gehwege im Bereich des Hauszuganges werden mit Betonverbundsteinpflaster als Rasenpflaster ausgeführt. Die Zufahrt zu den Stellplätzen wird in Kieselbelag auf Feinplanie ausgeführt.

 

22. Abfallbeseitigung

Mit Absprache der Gemeinde werden entsprechend der Größe der Wohnanlage Müllbehälter aufgestellt.

 

23. Hausanschlüsse

 

Die Hausanschlüsse für Strom, Wasser und Kanal werden vom Bauträger ausgeführt. Sämtliche Anschlussgebühren, Erschließungskosten bzw. behördliche Vorschreibungen werden vom Bauträger getragen.

 

24. Planungsänderung und Sonderwünsche

Änderung in der Planung, den vorgesehenen Materialien und Einrichtungsgegenständen sind vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen oder aus Gründen der Materialbeschaffung zweckmäßig sind und durch gleichwertige Leistungen bzw. Materialien ersetzt werden. Änderungen aufgrund von behördlichen Auflagen sind zwingend und werden vom Käufer anerkannt.

Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) des Käufers sind möglich, sofern es der Bautenzustand zulässt, soweit technisch durchführbar und soweit diese Änderungswünsche nicht gegen die Interessen der übrigen Käufer gerichtet sind. Die Änderungen sind mit dem Bauträger abzustimmen. Die sich daraus ergebenden eventuellen Mehrkosten sind direkt mit den ausführenden Firmen abzurechnen.

Der Mehraufwand für Umplanungen und für die Bearbeitung von Sonderwünschen wird nach einem reduzierten Stundensatz von € 45,00 zuzügl. 20 % Mwst. dem jeweiligen Käufer in Rechnung gestellt.

 

25. Gewährleistung

Die Gewährleistung für die Bauleistungen richtet sich nach den Vorschriften des ABGB und dauert  3 Jahre.

 

26. Zahlungsabwicklung gemäß Bauträgervertragsgesetz (BTVG) NEU ab 1. Juli 2008

  

RATENPLAN B - Der Kaufpreis ist gemäß BTVG NEU ab 1. Juli 2008 wie folgt zu entrichten:

1. Rate:          10,00  %   Bei Baubeginn aufgrund einer rechtskräftigen Baubewilligung

2. Rate:          30,00  %   Bei Fertigstellung des Rohbaues und des Daches.

3. Rate:          20,00  %   Nach Fertigstellung der Rohinstallationen

4. Rate:          12,00  %   Nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster incl. Verglasung

5. Rate:          17,00  %   Nach Bezugsfertigstellung od. vereinbarte vorzeitige Übergabe des 

                                         eigentlichen Vertragsgegenstandes

6. Rate:            9,00 %    Nach Fertigstellung der gesamten Anlage

7. Rate:            2,00%   Drei Jahre ab Übergabe des „eigentlichen“ Vertragsgegenstandes, sofern der Bauträger den gesetzlichen Haftrücklass nicht durch eine Garantie oder Versicherung einräumt.

 

Zu allen Wohnungspreisen sind noch 6,3 % Nebenkosten aufzurechnen.

3,5 % Grunderwerbsteuer

1,0 % Grundbuchseintragung

1,8 %Vertragsgebühren (Kaufvertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Treuhandschaft)

6,3 %

 

 

 

Kufstein, den 12.02.2009

 

Ritzer Peter Bau KG

Alois-Kemter-Straße 11

6330 Kufstein

Tel. (05372) 655 41 

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