Baubeschreibung Ausbaufertig
 

B-1. Mauer, Beton- und Stahlbeton

 Die Bodenplatte wird wärmegedämmt und nach statischer Berechnung in wasserundurchlässigem Beton erstellt. In den Fundamenten wird ein Fundamenterder nach ÖVE-Vorschrift eingelegt.

 Das Außenmauerwerk der Wohngeschosse wird aus einer 25 cm starken Hohlsteinziegelwand ausgeführt, wenn aus statischen Gründen erforderlich werden tragende Wände, Säulen, Tür- bzw. Fensterstürze betoniert. Alle Innenwände incl. der Zwischenwände werden mit Ziegelmauerwerk ebenfalls gemauert. Die Geschossdecken werden aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen hergestellt.

 Die Trennwände zwischen den einzelnen Doppelhäusern werden als zweischaligem Mauerwerk (Schallschutz) mit dazwischenliegender Dämmung ausgeführt.

  

B-2. Isolierungen - Dachausbau

 Die gesamte Wärmedämmung des Wohnhauses wird nach den Vorschriften der TBO und TBV/OIB-Richtlinien als Niedrigenergiehausstandard sorgfältig und fachmännisch ausgeführt. Grundlage bilden die Daten des Energieausweises.

 Der Dachboden wird mit einer Wärmedämmung in 2 Lagen mit einer Gesamtstärke von 24cm versehen.

 Die Fassade enthält einen Vollwärmeschutz mit Oberputz als Edelputz 2mm Körnung.

  

B-3. Zimmermeister

 Das Walmdach wird als zimmermannsmäßig abgebundener Dachstuhl mit Schalung unter Hinterlüftung errichtet.

  

B-4. Spengler

 Sämtliche Verblechungen wie Regenfallrohre, Dachrinnen, Einfassungen udgl. werden mit verzinkt beschichtetem Stahlblech, Stärke 0,5 mm, ausgeführt.

  

B-5. Dachdecker

 Die Eindeckung des Gebäudes erfolgt als zweilagige, besandete Bitumendeckung.

 
 

B-6. Fenster- und Außentüren

 Alle Fenster und Fenstertüren im Wohnbereich in allen Geschoßen werden in Kunststoff mit 3-fach Wärmeschutzisolierverglasung Uw-Wert ca. 0,80 W m²/K (Dämmwert Fenster + Glas) bzw. Ug-Wert 0,50 W/m2K (Dämmwert Glas) ausgeführt. Alle Elemente werden mit verdeckt liegenden Beschlägen ausgeführt, je Raum mindestens ein Fenster mit Dreh-Kipp-Beschlag mit eloxierten Aluminiumbeschlägen.

Die Fensterbleche außen werden aus Alu pulverbeschichtet hergestellt. Das Hauseingangselement wird in Aluminium (Farbe lt. Konzept) ausgeführt.

   

B-7. Malerarbeiten Holzbau

 Alle sichtbaren Holzteile des Vordaches wie Sparren und die gehobelte Holzverschalung werden mit offenporiger Holzschutzlasur eingelassen. Die Fassade wird mit wetterbeständiger weißer oder getönter Fassadenfarbe gestrichen.

Achtung: Dauerelastische Verfugungen mit Silicon bzw. Acrylfugenmasse sind Wartungsfugen und somit von der Gewährleistung (3 Jahre) ausgenommen!

  

B-8. Anschlussleitungen

 Anschlussleitungen für Strom, Wasser, Kanal und Telekommunikation werden vom Bauträger bis in das Gebäude geführt. Eine Leerverrohrung für die nachträgliche Ausführung der Anschlussleitungen der Luftwärmepumpe wird ebenfalls eingebaut.

 

B-9. Außenanlage

 Der Garten wird eben abgezogen. Eine Humusschicht sowie Rasenansaat oder Fertigrasen sind vom Käufer in Auftrag zu geben.

 

 

B-10. Bauseitige Leistungen (nicht im Kaufpreis enthalten)

 ·         Installation von Elektro, Heizung, Sanitär und Lüftung sowie Briefkasten

·         Estrich inkl. Fußbodenaufbau über Stahlbetonbodenplatte bzw. über Stahlbetondecken

·         Boden- und Wandbeläge

·         Innentüren, Fensterbänke innen, Innentreppe

·         Innenputz, Deckenspachtelung und Malerarbeiten innen

·         Schlosserarbeiten inkl. Vordach über Hauseingang Haus 5+6

·         Gestaltung Außenanlage (Rasen, Terrassenplatten, Leistensteine etc.)

·         Fertiggaragen mit Anbauraum Haus 5+6

·         Garagentore Haus 1-4

·         Vorbereitungen für Sonnenschutz (UP-Rolladenkästen)

 

Einzelne Gewerke können bei Bauträger gegen Aufpreis in Auftrag gegeben werden.

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Beauftragung über den Bauträger zu einer Nachforderung bei der anteiligen Grundsteuer führen kann.

Es können Leistungen vom Käufer bzw. dessen beauftragten Firmen für den Ausbau während der Bauzeit ausgeführt werden. Dies darf jedoch die Fertigstellung bzw. den Zeitplan nicht behindern und ist mit dem Bauträger abzusprechen.

  

B-11. Planungsänderung und Sonderwünsche

 Änderung in der Planung, den vorgesehenen Materialien und Einrichtungsgegenständen sind vorbehalten, soweit sie aus technischen Gründen oder aus Gründen der Materialbeschaffung zweckmäßig sind und durch gleichwertige Leistungen bzw. Materialien ersetzt werden. Änderungen aufgrund von behördlichen Auflagen sind zwingend und werden vom Käufer anerkannt.

Änderungswünsche (Planung, Ausstattung) des Käufers sind möglich, sofern es der jeweilige Bauzustand bzw. Baufortschritt zulässt, diese auch technisch durchführbar und nicht gegen die Interessen der übrigen Käufer gerichtet oder baurechtlich nicht bewilligungsfähig sind. Die Änderungen sind mit dem Bauträger abzustimmen. Die sich daraus ergebenden eventuellen Mehrkosten sind direkt mit den ausführenden Firmen abzurechnen.

 Der Mehraufwand für Umplanungen wird nach einem reduzierten Stundensatz von

€  80,00 zzgl. 20 % MWSt. dem jeweiligen Käufer in Rechnung gestellt.

Für die Ermittlung der Rückerstattungssumme für Änderungsleistungen wird vom jeweiligen Bruttobetrag ein Betrag von 10 % für den Abrechnungsaufwand in Abzug gebracht.

 Sämtliche Zusatzwünsche oder Sonderausstattungen sind mit der ausführenden Firmen direkt zu besprechen bzw. in Auftrag zu geben. Dem Käufer wird hierzu vom Bauträger eine Firmenliste mit Kontaktdaten und Ansprechpersonen übergeben, sobald die Aufträge vergeben wurden.

 Für eine bauliche Berücksichtigung der Sonderwünsche sind eine frühestmögliche Kontaktaufnahme mit den ausführenden Firmen, bzw. diverse Unterlagen wie Küchenpläne oder Einrichtungspläne wünschenswert.

 Der Bauträger erklärt sich damit einverstanden, dass die Käufer während der Bauzeit Leistungen in Eigenregie (selbst oder durch fremde Firmen) erbringen. Dies darf jedoch zu keiner Verzögerung der geplanten Bauzeit führen oder ist im Vorfeld mit dem Bauträger rechtzeitig abzustimmen.

Entstehen dem Bauträger Mehrkosten aufgrund von in Eigenregie oder durch Fremdfirmen des Käufers erbrachten Leistungen, so werden diese an den Käufer weiterverrechnet.

Der Bauträger übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für etwaige Mängel und/oder Schäden an Leistungen, die vom Käufer oder dessen beauftragte Firmen ausgeführt wurden oder aufgrund dieser Leistungen entstanden sind.

 
 

B-12. Gewährleistung

 Die Gewährleistung für die Bauleistungen richtet sich nach den Vorschriften des ABGB und dauert 3 Jahre.

 

RITZER Bau u. Planungs GesmbH

6330 Kufstein, Alois-Kemter-Straße 11;

MAIL: info@ritzerbau.com

Tel: 05372 / 655 41

  

B-13. Kaufpreise

 Die Kaufpreise verstehen sich bei Herstellung gemäß dieser Baubeschreibung und den behördlich bewilligten Einreichplänen sowie den baurechtlich zugehörigen Unterlagen. Änderungen gegenüber den Plänen bzw. dieser Baubeschreibung werden als Minder- oder Mehrpreis zwischen den Parteien verrechnet.

  

B-14. Kaufnebenkosten

  3,5 % des Kaufpreises für Grunderwerbsteuer

1,1 % des Kaufpreises für die Grundbuchseintragung (Ausnahmeregelung möglich!)

ca. 2,4 % des Kaufpreises für Kaufvertragsgebühren (Rechtsanwalt, Notar)

ca. 7,0 % in Summe

RITZER Bau- und Planungs Ges.m.b.H Bauträger · Generalübernehmer · Planung · Statik · Bauleitung
Alois-Kemter-Straße 11 A-6330 Kufstein Tel. +43-(0)5372-65541-0 Fax +43-(0)5372-65541-15
www.ritzerbau.com FN: 55341i Landesgericht Innsbruck Impressum Datenschutz